u+r Tagesfahrten 2024-25

w w w . u - u n d - r . d e 59 R E I S E B E D I N G U N G E N 12.2. Gruppenbuchungen werden als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen. 12.3. U+R und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppen- fahrt vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Grup- penteilnehmer besondere Rechte eingeräumt werden. 12.4. U+R haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von U+R – vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen zusätz- lich zu den Leistungen von U+R angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit U+R vertraglich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von U+R enthaltene Veranstal- tungen vor und nach der Tagesfahrt und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von U+R vertraglich nicht geschuldete Repräsentanten. 12.5. U+R haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit U+R abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden. 12.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverant- wortliche oder von diesen eingesetzte Repräsentanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für U+R Beanstandungen des Kunden oder Zahlungs- ansprüche namens U+R anzuerkennen. 13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch U+R und jewei- ligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reise- zeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 13.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -be- schränkungen von U+R und den Leistungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleis- tungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Ge- schäftsstelle von U+R und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von U+R zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 13.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von U+R vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der maximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zugelassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer- und Reiseleitersitz des Busses) nach denen für dieTagesfahrt geltenden behördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwen- diger Rücktritt ist von U+R mit angemessener Frist vor Beginn der Tagesreise zu erklären. 14. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung 14.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und U+R findet aus- schließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde kann U+R nur am Sitz von U+R verklagen. 14.2. Für Klagen von U+R gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von U+R vereinbart. 14.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und U+R anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmun- gen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vor- stehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 14.4. U+R weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass U+R nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher- streitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für U+R verpflichtend würde, informiert U+R die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. U+R weist für alle Verträge, die im elek­ tronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin. © Urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018-2024 Veranstalter der Tagesfahrten ist: U + R Urlaub + Reisen GmbH & Co. Touristik KG Geschäftsführer: Hinrich von Rahden, Cornelia von Rahden, Jan Peer von Rahden, Michael von Rahden | Handelsregister: HRA 21221 Bornstraße 19–22 | 28195 Bremen Telefon: 0421 175860 | Telefax: 0421 17586 99, E-Mail: info@u-und-r.de Bildnachweise DieverwendetenBilderwurdendurchU+RUrlaub+ReisenGmbH&Co.TouristikKGkäuflichbeiShutter- stock und Adobe Stock erworben, freundlicherweise von Pixabay und Dritten zur Verfügung gestellt. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung am 06.02.2024 und beziehen sich nur auf die Gültigkeit dieses Prospekts.

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